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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule „Fahlke Tennis Team

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule „Fahlke Tennis Team“ (nachfolgend FTT genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der FTT kommt nach Anmeldung durch unsere Bestätigung zustande. Die FTT ist in der Annahme der Trainings-Anmeldung frei.

2. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining, sowie Camps und Intensiv- und Schnupperkurse.

Mannschaftstraining erhalten die Wettkampfmannschaften des Vereins. Gruppen können wahlweise durch die Trainingsteilnehmer oder durch die FTT zusammengestellt werden. Gruppentraining besteht aus 2 bis 4 Spielern, Mini-Tenniskurse aus 4 bis 6 Kindern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. geringer Platz- u. Zeitkapazitäten, Schulklassen, Tenniskindergarten o. ä. und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet.

Die FTT kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter einteilen und/oder Einteilungen ändern, soweit dieses aus didaktischen Gründen, auch im Nachhinein, erforderlich ist. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu besetzen, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche der Trainingsteilnehmer nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.

Schnuppertraining ist nach Absprache mit der FTT jederzeit für Nichtmitglieder nach gesonderten Konditionen möglich.

Camps, Einzel- und Intensivkurse beinhalten dieselben Richtlinien.

Jede Person die am Training teilnimmt und/oder sich für das Training anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung besteht und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass das Kind, welches am Training teilnimmt, krankenversichert und gesund ist und über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist.

3. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die FTT kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die FTT übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich verlässt!

4. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt insbesondere für Kinder und Jugendliche. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts für den gesamten Kurs, auch nicht für die einzelne Trainingsstunde.

5. Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine eines laufenden Kurses von den Trainingsteilnehmern nicht eingehalten werden können, muss die FTT unverzüglich informiert werden. Das von Seiten der Trainingsteilnehmer abgesagte Training während eines laufenden Kurses, auch bei Krankheit, entbindet den Trainingsteilnehmer nicht von der Verpflichtung das gesamte Kursentgelt zu zahlen. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Die Trainingsteilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Sollte von den Trainern eine Stunde abgesagt werden, haben die Trainingsteilnehmer Anspruch auf eine Ersatzstunde oder Rückzahlung des Entgeltes, welches anteilig auf die abgesagte Stunde entfällt. Einzeltraining ist spätestens 24 Stunden vor dem Termin abzusagen, ansonsten ist die Stunde kostenpflichtig. Rechtzeitig bis 24 Stunden vor dem Spieltermin abgesagte Einzelstunden werden auf Wunsch und nach vorheriger Absprache nach Möglichkeit nachgeholt. Sofern dies aus terminlichen Gründen nicht möglich ist, entfällt unsere Leistungsverpflichtung. In diesem Fall entfällt auch unser Anspruch auf das auf die Stunde entfallende Trainingsentgelt. Bei Unbespielbarkeit des Platzes im Sommer wird in Absprache mit den Trainingsteilnehmern entweder in die Halle ausgewichen oder eine Konditions- bzw. Theoriestunde durchgeführt. Entstehende Kosten der Halle werden anteilig auf die Trainingsteilnehmer umgelegt. Nicht wahrgenommene Stunden im Gruppentraining können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Verhinderte Trainer können durch andere lizenzierte Trainer ersetzt werden.

6. Mitgliedschaft im Verein des RSV  „Hockey – Tennis – Krocket“

Jede Person, ob Kind, Jugendliche(r) oder Erwachsene (r), die an dem Training der FTT eine 2. Saison teilnimmt, verpflichtet sich mit der Anmeldung zur 2. Saison, Mitglied im RSV  „Hockey – Tennis – Krocket“ zu werden.

7. Übertragungsmöglichkeit

Sollte ein Spieler sein Gruppentraining nicht wahrnehmen können, so besteht die Möglichkeit einer Übertragung / Wechsel der Trainerstunde an andere Personen (Ersatzspieler) nach Absprache mit der FTT. Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Stellt der/die Spieler/in im Gruppentraining keinen Ersatz, so ist die Stunde für ihn/sie kostenpflichtig.

8. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

10. Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks und bei Saisonkursen am Tage des Kursbeginns fällig bzw. spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. In Sonderfällen ist nach Absprache mit der FTT eine Zahlung in 2 Raten möglich. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit banküblichem Zinssatz zu verzinsen.

11. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingskurses sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren.

12. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. AGB Stand 01.01.2008

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